NIS2 Maßnahmen
Cyber-Risikomanagement
Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 21 NIS2: Risikoanalyse, Incident-Bewältigung, BCM und Verschlüsselung.
Cyber-Risikomanagement nach NIS2
Art. 21 NIS2 verpflichtet Einrichtungen zu angemessenen und verhältnismäßigen technischen, operativen und organisatorischen Maßnahmen.
Risikoanalyse und Sicherheitskonzept für Informationssysteme
NIS2 Art. 21 II a NIS2Systematische Analyse von Sicherheitsrisiken für Netz- und Informationssysteme mit dokumentiertem Sicherheitskonzept.
Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
NIS2 Art. 21 II b NIS2Prozesse zur Erkennung, Reaktion und Wiederherstellung bei Sicherheitsvorfällen.
Business Continuity und Krisenmanagement
NIS2 Art. 21 II c NIS2Aufrechterhaltung kritischer Dienste bei Störungen einschließlich Backup-Management und Disaster Recovery.
Sicherheit der Netz- und Informationssysteme
NIS2 Art. 21 II e NIS2Konzepte und Verfahren zur Bewertung der Wirksamkeit von Risikomanagement-Maßnahmen.
Kryptographie und Verschlüsselung
NIS2 Art. 21 II h NIS2Einsatz von Kryptographie und gegebenenfalls Verschlüsselung zum Schutz von Informationen.
Verknüpfte Module
Die NIS2-Maßnahmen sind mit folgenden resilience-Modulen verknüpft: