Barrierefreiheit
Barrierefreiheitserklärung
Stand: Mai 2026 | Nächste Überprüfung: November 2026
1. Unser Anspruch
Die Resilience Platform soll auch von Menschen mit unterschiedlichen körperlichen, sensorischen und kognitiven Voraussetzungen selbstständig genutzt werden können. Barrierefreiheit wird deshalb als fortlaufende Qualitäts- und Sicherheitsanforderung in Entwicklung, Prüfung und Betrieb berücksichtigt.
2. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die öffentlich erreichbaren Seiten und den authentifizierten Arbeitsraum unter resilience.amartens.com. Eingebundene Inhalte, Dokumente oder Zielsysteme Dritter können eigenen Barrierefreiheitsbedingungen unterliegen.
Die Plattform ist ein B2B-Arbeitsraum für Finanzinstitute. Unabhängig von der rechtlichen Einordnung des einzelnen Angebots orientiert sich die Weiterentwicklung freiwillig an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA, sowie an den für Webangebote einschlägigen Anforderungen der EN 301 549.
3. Konformitätsstatus
Teilweise konform
Die Plattform erfüllt bereits wesentliche Anforderungen, ist nach aktueller Selbsteinschätzung jedoch noch nicht vollständig mit WCAG 2.2 AA konform. Eine formale externe Konformitätsprüfung für den gesamten öffentlichen und authentifizierten Funktionsumfang liegt nicht vor.
4. Unterstützte Nutzung
- semantische Seitenbereiche und eine nachvollziehbare Überschriftenstruktur,
- Tastaturbedienung und sichtbare Fokusdarstellung für zentrale Arbeitsabläufe,
- Textbeschriftungen oder zugängliche Namen für Bedienelemente,
- Alternativtexte für inhaltlich relevante Bilder,
- skalierbare, responsive Ansichten für Desktop und mobile Endgeräte sowie
- Formularbeschriftungen, Fehlermeldungen und Statusinformationen in zentralen Abläufen.
Diese Aufzählung beschreibt umgesetzte Gestaltungsprinzipien, ist aber keine Aussage, dass jedes einzelne Element oder jeder vollständige Prozess bereits barrierefrei ist.
5. Bekannte Einschränkungen
- Komplexe Tabellen, Kalender, Diagramme und interaktive Arbeitsflächen können mit Screenreadern oder reiner Tastaturbedienung noch eingeschränkt nutzbar sein.
- Ältere Seiten und einzelne dynamische Komponenten können unvollständige Fokusführung, Beschriftungen oder Statusmeldungen aufweisen.
- Exportierte oder hochgeladene PDF-, Office- und sonstige Kundendokumente sind nicht automatisch barrierefrei.
- Bei starker Vergrößerung oder sehr schmalen Ansichten können umfangreiche Fachtabellen horizontales Navigieren erfordern.
- Die Kompatibilität mit allen Kombinationen aus Browser, Betriebssystem und assistiver Technologie wurde noch nicht vollständig geprüft.
Erkannte Barrieren werden risikobasiert priorisiert. Vorrang haben Anmeldung, Navigation, Formulare, fachliche Kernprozesse, Sicherheitsfunktionen und der Zugriff auf erforderliche Informationen.
6. Erstellung und Prüfung
Diese Erklärung beruht auf einer internen Selbsteinschätzung. Sie wird durch automatisierte Regressionstests für ausgewählte Struktur-, Formular- und Navigationsmerkmale sowie durch manuelle Stichproben ergänzt. Automatisierte Prüfungen erfassen nur einen Teil möglicher Barrieren und ersetzen keine Nutzungstests mit assistiven Technologien oder betroffenen Personen.
- Erstellt
- 18. August 2026
- Letzte Prüfung
- 18. August 2026
- Prüfmethode
- Interne Selbsteinschätzung, automatisierte Tests und manuelle Stichproben
7. Barriere melden und Unterstützung erhalten
Wenn Sie eine Barriere feststellen oder Informationen in einer für Sie besser zugänglichen Form benötigen, schreiben Sie bitte an amspeak@amartens.com.
Hilfreich sind die betroffene Adresse oder Funktion, eine kurze Beschreibung des Problems, das verwendete Gerät, der Browser und gegebenenfalls die assistive Technologie. Bitte senden Sie keine Passwörter, vertraulichen Nachweise oder besonderen Kategorien personenbezogener Daten.
Wir bestätigen den Eingang und teilen nach einer fachlichen Prüfung mit, welche Abhilfe oder zugängliche Alternative bereitgestellt werden kann. Sicherheitsrelevante Barrieren werden entsprechend ihrer Auswirkung priorisiert.
8. Rechtliche Einordnung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfasst bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Die Resilience Platform richtet sich vertraglich an Unternehmen und Organisationen. Diese Erklärung stellt daher keine pauschale Behauptung dar, dass das BFSG auf jedes konkrete Nutzungsverhältnis anwendbar ist, und keine formale Konformitätserklärung nach dem BFSG. Zwingende gesetzliche Rechte und zuständige Aufsichts- oder Marktüberwachungsverfahren bleiben unberührt.
Stand: 18. August 2026