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Jahresabschlussprüfung

IKT-Prüfungshandlungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung

Praxisorientierte Methodik für die Prüfung von IKT-Systemen.

Management-Zusammenfassung

  • 6 Prüfungsphasen mit 10 Prüfungsschwerpunkten decken die vollständigen IKT-Prüfungshandlungen der Jahresabschlussprüfung ab.
  • Von Prüfungsplanung über ITGC und ITAC bis zur Berichterstattung — jede Phase enthält konkrete Prüfungshandlungen, Nachweise und Prüfungsdeliverables.
  • Abgestimmt auf IDW PS 330 (IT-Prüfung), IDW PS 850 (Auslagerungen) und IDW PS 951 (IS-Management).
  • Geeignet für Prüfungsvorbereitung durch das Institut und als Referenz für Abschlussprüfer.

10

Prüfungsschwerpunkte

6

Prüfungsphasen

40

Prüfungshandlungen

10

Prüfungsdeliverables

Prüfungsphasen

1. Prüfungsplanung

AP-01

IKT-Risikobeurteilung und Prüfungsstrategie

Im Rahmen der Prüfungsplanung beurteilt der Abschlussprüfer die IKT-Risiken des Instituts und legt die Prüfungsstrategie für IKT-relevante Prüffelder fest.

Prüfungshandlungen

  • IKT-Organisation und Verantwortlichkeiten erfassen.
  • Bedeutung von IKT-Systemen für die Rechnungslegung beurteilen.
  • IKT-Risiken identifizieren, die zu wesentlichen Fehlerrisiken in der Rechnungslegung führen können.
  • Prüfungsstrategie (Systemprüfung vs. aussagebezogene Prüfungshandlungen) festlegen.

Erwartete Nachweise

  • Prüfungsplan mit IKT-Schwerpunktbereichen
  • Risikobeurteilungsmatrix
  • Prüfungsstrategiedokument

Prüfungsdeliverable

Prüfungsstrategie und IKT-Risikobeurteilung

AP-02

IKT-Abhängigkeiten und Schnittstellen

Identifikation aller IKT-Systeme und Schnittstellen, die für die Rechnungslegung von Bedeutung sind.

Prüfungshandlungen

  • IT-Anwendungsinventar auf Rechnungslegungsrelevanz prüfen.
  • Schnittstellen zwischen Vorsystemen und Hauptbuch identifizieren.
  • IT-gestützte Kontrollen in der Rechnungslegung dokumentieren.
  • Bedeutung von IKT-Auslagerungen für die Rechnungslegung beurteilen.

Erwartete Nachweise

  • IT-Anwendungsliste mit Klassifizierung
  • Schnittstellenübersicht
  • Kontrollmatrix IT-gestützte Kontrollen

Prüfungsdeliverable

IKT-Systemlandschaft für die Rechnungslegung

2. IT-General Controls (ITGC)

AP-03

ITGC – Zugriffskontrolle und Berechtigungsmanagement

Prüfung der allgemeinen IT-Kontrollen im Bereich Zugriffsmanagement für rechnungslegungsrelevante Systeme.

Prüfungshandlungen

  • Berechtigungskonzept für rechnungslegungsrelevante Systeme prüfen.
  • Regelmässige Berechtigungsreviews nachweisen.
  • Trennung von Funktionen (Segregation of Duties) in IT-Systemen prüfen.
  • Notfall-Administratorzugriffe (Firefighter) dokumentieren und prüfen.

Erwartete Nachweise

  • Berechtigungskonzepte
  • Berechtigungsreview-Berichte
  • SoD-Matrix
  • Firefighter-Log-Auswertungen

Prüfungsdeliverable

ITGC-Prüfungsnachweise Zugriffsmanagement

AP-04

ITGC – Änderungsmanagement

Prüfung der Kontrollen im IT-Änderungsmanagement für rechnungslegungsrelevante Systeme.

Prüfungshandlungen

  • Änderungsmanagement-Prozess dokumentieren.
  • Trennung von Entwicklung, Test und Produktion prüfen.
  • Notfalländerungen (Emergency Changes) und deren nachträgliche Genehmigung prüfen.
  • Release- und Deployment-Prozesse dokumentieren und prüfen.

Erwartete Nachweise

  • Änderungsmanagement-Richtlinie
  • Change-Request-Dokumentation
  • Trennungsnachweis (DEV/TEST/PROD)

Prüfungsdeliverable

ITGC-Prüfungsnachweise Änderungsmanagement

AP-05

ITGC – IT-Betrieb und Überwachung

Prüfung der Kontrollen im IT-Betrieb für rechnungslegungsrelevante Systeme.

Prüfungshandlungen

  • Job-Scheduling und Batch-Verarbeitung auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen.
  • Fehlerbehandlungs- und Wiederanlaufprozesse dokumentieren.
  • Systemüberwachung (Monitoring) und Eskalationsprozesse prüfen.
  • Sicherung und Wiederherstellung (Backup/Restore) rechnungslegungsrelevanter Daten prüfen.

Erwartete Nachweise

  • Job-Scheduling-Dokumentation
  • Fehlerbehandlungsmatrix
  • Monitoring-Nachweise
  • Backup/Restore-Testnachweise

Prüfungsdeliverable

ITGC-Prüfungsnachweise IT-Betrieb

3. IT-Anwendungskontrollen (ITAC)

AP-06

IT-Anwendungskontrollen (ITAC)

Prüfung der in die IT-Anwendungen integrierten Kontrollen für die Rechnungslegung.

Prüfungshandlungen

  • IT-gestützte Validierungs- und Plausibilitätskontrollen prüfen.
  • Berechnungs- und Verarbeitungslogik für wesentliche Finanzdaten testen.
  • Schnittstellenkontrollen auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen.
  • Automatisierte Abstimmungsprozesse (z.B. Kontenabstimmung) prüfen.

Erwartete Nachweise

  • ITAC-Kontrollmatrix
  • Berechnungsnachweise
  • Schnittstellentestberichte
  • Abstimmungsnachweise

Prüfungsdeliverable

ITAC-Prüfungsnachweise

4. IKT-Auslagerungen

AP-07

Prüfung von IKT-Auslagerungen

Prüfung der Auswirkungen von IKT-Auslagerungen auf die Rechnungslegung und die Kontrollumgebung.

Prüfungshandlungen

  • Wesentliche IKT-Auslagerungen mit Rechnungslegungsbezug identifizieren.
  • Vertragliche Regelungen zu Kontrollrechten und Berichtspflichten prüfen.
  • Vorliegende ISAE 3402/SOC2-Berichte der Dienstleister prüfen.
  • Überwachung der Dienstleister durch das Institut dokumentieren.

Erwartete Nachweise

  • Auslagerungsregister
  • Dienstleisterverträge (Auszüge)
  • ISAE 3402/SOC2-Berichte
  • Dienstleister-Monitoring-Dokumentation

Prüfungsdeliverable

Auslagerungsprüfungsnachweise

5. Datenanalyse & Prüfungsnachweise

AP-08

Datenanalyse und aussagebezogene Prüfungshandlungen

Einsatz von Datenanalysetools und aussagebezogenen Prüfungshandlungen für IKT-relevante Prüffelder.

Prüfungshandlungen

  • Datenexporte für die Prüfung bereitstellen und auf Vollständigkeit prüfen.
  • Analytische Prüfungshandlungen (Kennzahlenvergleiche, Trendanalysen) durchführen.
  • Journal-Entry-Testing (JET) auf unbefugte Buchungen durchführen.
  • IT-gestützte Stichprobenverfahren dokumentieren.

Erwartete Nachweise

  • Datenexport-Dokumentation
  • Analytische Prüfungsnachweise
  • JET-Bericht
  • Stichprobendokumentation

Prüfungsdeliverable

Datenanalyse-Prüfungsnachweise

AP-09

Prüfung von IKT-Kennzahlen und -Berichten

Validierung der für die Rechnungslegung relevanten IKT-Kennzahlen und -Berichte.

Prüfungshandlungen

  • IKT-Kostenstellen und -Budgetierung auf Vollständigkeit prüfen.
  • Aktivierte Eigenleistungen im IKT-Bereich dokumentieren und prüfen.
  • Rückstellungen für IKT-Risiken (z.B. ausstehende Sicherheitsmassnahmen) beurteilen.
  • Angaben zu IKT-Risiken im Lagebericht prüfen (IDW PS 350, DRS 20).

Erwartete Nachweise

  • IKT-Kostenstellenberichte
  • Aktivierte Eigenleistungen
  • Rückstellungsdokumentation
  • Lageberichtsentwurf

Prüfungsdeliverable

IKT-Berichtsprüfungsnachweise

6. Prüfungsdokumentation & Berichterstattung

AP-10

IKT-Prüfungsdokumentation und Berichterstattung

Dokumentation der durchgeführten IKT-Prüfungshandlungen und Berichterstattung über wesentliche Prüfungsfeststellungen.

Prüfungshandlungen

  • IKT-Prüfungsprogramm vollständig abarbeiten und dokumentieren.
  • Prüfungsfeststellungen klassifizieren und dokumentieren.
  • Managementschreiben (Management Letter) mit IKT-Empfehlungen erstellen.
  • Auswirkungen auf das Prüfungsurteil (Bestätigungsvermerk) beurteilen.

Erwartete Nachweise

  • IKT-Prüfungsprogramm
  • Feststellungsmatrix
  • Management Letter
  • Bestätigungsvermerksentwurf

Prüfungsdeliverable

IKT-Prüfungsdokumentation und Bericht

Entscheidungshilfe: Prüfungsvorbereitung Jahresabschlussprüfung

So bereiten Sie sich auf die IKT-Prüfungshandlungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung vor:

1. Prüfungsplanung

IKT-Risikobeurteilung durchführen, rechnungslegungsrelevante Systeme identifizieren, Prüfungsstrategie festlegen.

2. ITGC-Prüfung

Zugriffsmanagement, Änderungsmanagement und IT-Betrieb prüfen — die Basis jeder IT-Prüfung.

3. ITAC-Prüfung

IT-gestützte Kontrollen in den Anwendungen auf Wirksamkeit prüfen und dokumentieren.

4. Berichterstattung

Prüfungsfeststellungen dokumentieren, Management Letter erstellen, Auswirkung auf Bestätigungsvermerk beurteilen.

Praktische Unterstützung für Ihre Prüfungsvorbereitung

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Hinweis: Diese Inhalte sind Umsetzungshilfen und ersetzen keine individuelle Prüfungsvorbereitung oder Rechtsberatung. Die tatsächlichen Prüfungshandlungen werden vom Abschlussprüfer nach pflichtgemässem Ermessen bestimmt.