Feststellung als KRITIS-Betreiber (§8d BSIG)
Betreiber kritischer Infrastrukturen haben der BSI meldepflichtige IT-Systeme innerhalb von 6 Monaten nach Überschreiten der Schwellwerte zu benennen.
Umsetzung
Selbsterklärung ausfüllen, Schwellenwertprüfung, Meldeprozess an BSI etablieren