NIS2 Meldepflichten
Incident-Reporting
Gestaffelte Meldepflichten nach NIS2: Frühwarnung (24h), Incident-Notification (72h) und Abschlussbericht (1 Monat).
NIS2 Meldepflichten
Art. 23 NIS2 verpflichtet Einrichtungen zur unverzüglichen Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle an das zuständige CSIRT oder die zuständige Behörde.
Frühwarnung
24 StundenUnverzügliche, jedenfalls innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis: Frühwarnmeldung an CSIRT/zuständige Behörde.
Angabe, ob Verdacht auf rechtswidrige/böswillige Handlung besteht. Keine detaillierten technischen Daten erforderlich.
Incident-Notification
72 StundenInnerhalb von 72 Stunden: Vollständige Meldung mit Bewertung des Vorfalls (Schweregrad, Auswirkungen, IoC).
Bewertung des Schweregrads, der Auswirkungen und der Kompromittierungsindikatoren (IoCs).
Abschlussbericht
1 MonatSpätestens einen Monat nach der Incident-Notification: Abschlussbericht mit detaillierter Beschreibung.
Detaillierte Beschreibung des Vorfalls, Ursachenanalyse, ergriffene Maßnahmen, Präventionsempfehlungen.
Zwischenberichte
LaufendAuf Anforderung der Behörde: Zwischenberichte zum Bearbeitungsstand.
Statusberichte auf Anfrage des CSIRT oder der zuständigen Behörde.
Meldepflicht-Empfänger
Sicherheitsvorfälle sind an folgende Stellen zu melden:
Verknüpfte Module
Das NIS2 Incident-Reporting ist mit folgenden resilience-Modulen verknüpft:
Adaptiert von KRKrisensicher/krisensicherOS (Apache-2.0). Keine rechtsverbindliche Betroffenheitsprüfung.