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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Auftragsverarbeiter im Namen des Verantwortlichen gemäß DSGVO Art. 28 und BDSG.
Management-Zusammenfassung
- Der AVV ist die zentrale rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter nach DSGVO Art. 28 Abs. 3.
- Er legt Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung sowie die Kategorien personenbezogener Daten und betroffener Personen fest.
- Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) werden im AVV verbindlich vereinbart und regelmäßig auf Wirksamkeit geprüft.
- Unterauftragsverhältnisse bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verantwortlichen und werden in einem aktuellen Verzeichnis geführt.
- Der Auftragsverarbeiter unterliegt den Weisungen des Verantwortlichen und hat diese unverzüglich umzusetzen.
- Nach Beendigung des Vertrags werden alle Daten gelöscht oder zurückgegeben, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Was ist ein AVV?
- Ein AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag) ist ein rechtsverbindlicher Vertrag gemäß DSGVO Art. 28 Abs. 3, der die Datenverarbeitung durch einen Dienstleister (Auftragsverarbeiter) im Namen des Verantwortlichen regelt.
- Rechtliche Grundlage: DSGVO Art. 28 i. V. m. BDSG § 62–64 sowie ggf. nationalen Vorschriften der EU-Mitgliedstaaten.
- Ohne wirksamen AVV ist die Datenverarbeitung durch den Auftragsverarbeiter rechtswidrig und kann mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden (Art. 83 Abs. 4 DSGVO).
- Der AVV muss vor Aufnahme der Verarbeitungstätigkeit schriftlich oder elektronisch abgeschlossen werden — eine nachträgliche Vereinbarung genügt nicht.
Kernbestandteile des AVV
- Gegenstand & Dauer: Präzise Beschreibung des Verarbeitungszwecks, der Dauer der Auftragsverarbeitung und der konkreten Tätigkeiten des Auftragsverarbeiters.
- Art & Umfang der Daten: Festlegung der Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Stammdaten, Vertragsdaten, Kommunikationsdaten) und der betroffenen Personen (z. B. Kunden, Mitarbeiter, Interessenten).
- Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM): Verbindliche Festlegung der Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO, gegliedert nach Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme.
- Unterauftragsverhältnisse: Regelung der Einholung von Zustimmungen, Führung eines aktuellen Unterauftragsverzeichnisses und Sicherstellung der vertraglichen Anbindung aller Subunternehmer.
- Weisungsbefugnisse: Konkrete Festlegung des Weisungsrechts des Verantwortlichen, Form der Weisungserteilung und Verfahren bei Streitigkeiten.
- Kontrollrechte: Vereinbarung von Informations-, Prüfungs- und Auditrechten des Verantwortlichen beim Auftragsverarbeiter.
- Benachrichtigungspflichten: Verpflichtung des Auftragsverarbeiters zur unverzüglichen Meldung von Verletzungen des Datenschutzes an den Verantwortlichen.
- Datenlöschung & Rückgabe: Regelungen zur Rückgabe oder Löschung personenbezogener Daten nach Vertragsende sowie zu Aufbewahrungsfristen.
AVV-Checkliste
- Vertragsgegenstand und Verarbeitungszweck klar definiert 🟢
- Dauer der Auftragsverarbeitung festgelegt 🟢
- Kategorien personenbezogener Daten vollständig aufgeführt 🟢
- Kategorien betroffener Personen benannt 🟢
- Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) dokumentiert 🟢
- Unterauftragsverzeichnis aktuell und vollständig 🟢
- Weisungsrechte und -verfahren geregelt 🟢
- Kontroll- und Auditrechte vereinbart 🟢
- Benachrichtigungspflichten bei Datenschutzverletzungen geregelt 🟢
- Datenlöschung und Rückgabepflichten nach Vertragsende geregelt 🟢
- Haftungsregelung und Schadensersatzklauseln enthalten 🟡
- Vertragsstrafe bei Verstoß gegen Weisungspflichten vereinbart 🟡
- Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO) geprüft 🟡
- Internationale Datentransfers (Drittlandübermittlung) adressiert 🟡
- Standardvertragsklauseln (SCC) bei Drittlandtransfer einbezogen 🟡
Standardvertragsklauseln (SCC)
- Standardvertragsklauseln (Standard Contractual Clauses, SCC) sind von der EU-Kommission bereitgestellte Musterklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer ohne angemessenes Schutzniveau.
- Aktuelle Fassung: Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission vom 4. Juni 2021 mit vier Modulen (Verantwortlicher–Auftragsverarbeiter, Verantwortlicher–Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter–Auftragsverarbeiter, Auftragsverarbeiter–Verantwortlicher).
- Die SCC sind modular aufgebaut und werden bei Bedarf als Anhang in den AVV integriert, wenn eine Datenübermittlung in ein Drittland stattfindet.
- Ein Transfer Impact Assessment (TIA) ist vor Abschluss der SCC durchzuführen, um das Schutzniveau im Zielland zu bewerten und ggf. zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.
- Die SCC ersetzen nicht den AVV, sondern ergänzen ihn für den spezifischen Fall der Drittlandübermittlung.
ISO 27001 Verbindung
Die AVV-Anforderungen leiten sich direkt aus der DSGVO und dem BDSG ab.
- DSGVO Art. 28 – Auftragsverarbeiter
- DSGVO Art. 29 – Verarbeitung unter Aufsicht des Verantwortlichen
- DSGVO Art. 32 – Sicherheit der Verarbeitung (TOM)
- DSGVO Art. 33 – Meldung von Datenschutzverletzungen
- BDSG § 62 – Auftragsverarbeitung
- BDSG § 63 – Verarbeitung im Auftrag für nicht-öffentliche Stellen
- BDSG § 64 – Verarbeitung im Auftrag für öffentliche Stellen
ISO/IEC 27001:2022 dient als Kontrollanker und Management-System-Referenz. Die Verbindung zu ISO 27001 unterstützt integrierte Resilienz- und Sicherheitsprogramme.
Reifegrad
-
1 Initial
Ad-hoc-Ansätze, keine formalen Prozesse
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2 Defined
Formale Prozesse definiert, aber nicht durchgängig umgesetzt
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3 Implemented
Prozesse vollständig umgesetzt und dokumentiert
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4 Monitored
Prozesse werden überwacht und gemessen
-
5 Optimized
Kontinuierliche Verbesserung und Anpassung
ISO 27001 Verbindung
Die AVV-Regelungen adressieren Anforderungen aus EU AI Act, DSGVO und DORA.
- EU AI Act Art. 12 – Datenqualität und Governance
- DSGVO Art. 28 – Auftragsverarbeitung (vollständig)
- DSGVO Art. 46 – Übermittlung mit geeigneten Garantien
- DORA Art. 8 – IKT-Risikomanagement und Schutzmaßnahmen
- DORA Art. 28 – Vertragliche Vereinbarungen über IKT-Dienstleistungen
ISO/IEC 27001:2022 dient als Kontrollanker und Management-System-Referenz. Die Verbindung zu ISO 27001 unterstützt integrierte Resilienz- und Sicherheitsprogramme.