Privacy Management
Betroffenenrechte als Kernpflicht.
Strukturierter Prozess zur Bearbeitung von Betroffenenanfragen nach DSGVO Art. 15-21 mit Fristenverfolgung.
Rechte-Übersicht
Recht auf Auskunft (Art. 15)
Betroffene haben das Recht auf Bestätigung der Verarbeitung und Zugang zu ihren Daten.
Recht auf Berichtigung (Art. 16)
Betroffene können die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten verlangen.
Recht auf Löschung (Art. 17)
Betroffene können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung ihrer Daten verlangen.
Recht auf Einschränkung (Art. 18)
Betroffene können unter bestimmten Voraussetzungen die Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20)
Betroffene können ihre Daten in einem strukturierten, gängigen Format erhalten.
Widerspruchsrecht (Art. 21)
Betroffene können der Verarbeitung für Direktwerbung oder berechtigte Interessen widersprechen.
Prozess
- Eingang und Prüfung der Anfrage
- Klassifizierung des Rechts und der geltenden Frist
- Sammlung der relevanten Daten aus allen Systemen
- Prüfung und Schwärzung (falls zutreffend)
- Bereitstellung/Beantwortung innerhalb der Frist (max. 1 Monat, verlängerbar)
- Dokumentation und Abschluss des Vorgangs