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IKT-Risikomanagement

IKT-Risiken steuerbar, nachweisbar und reviewfähig machen.

Strukturierte Zielbilder für Risikoidentifikation, Schutzbedarf, Kontrollen, Akzeptanz, Reporting und Nachweise.

Regulatorischer Umfang

DORA Kapitel II · Art. 5–16

Vorbereiteter Katalog

15 Evidenzbausteine

Aussagegrenze

Kein Compliance-Nachweis

Management-Zusammenfassung

  • DORA Kapitel II (Art. 5–16) verbindet Governance, IKT-Systeme und -Assets, Identifikation, Schutz und Prävention, Erkennung, Reaktion, Wiederherstellung, Lernen und Kommunikation.
  • Das Leitungsorgan trägt die Gesamtverantwortung und genehmigt Strategie, Risikoappetit und Budget für IKT-Resilienz.
  • Die Bereiche sind eine Navigations- und Arbeitsstruktur; Vollständigkeit und Wirksamkeit entstehen erst durch institutsspezifische Entscheidungen und verifizierte Nachweise.
  • Abstimmung mit MaRisk (AT 4.3) und ISO/IEC 27001:2022 vermeidet Doppelarbeit und schafft Prüffähigkeit.

End-to-End-Arbeitslogik

Von der Leitungsentscheidung bis zur belastbaren Evidenz

Jeder Arbeitsstrang soll Verantwortliche, betroffene Funktionen und Assets, Risikoentscheidung, Kontrollen, Nachweise, Fristen und Wiedervorlage miteinander verknüpfen.

  1. 01 Art. 5–6

    Mandat und Rahmenwerk

    Freigegebene Rollen, Strategie, Risikoappetit und Review-Takt

  2. 02 Art. 7–8

    Systeme und Abhängigkeiten

    Inventar mit Funktionen, Assets, Daten, Standorten und Abhängigkeiten

  3. 03 Art. 9–10

    Schutz und Erkennung

    Risikobasierte Kontrollen, Schwellenwerte und nachvollziehbare Alarme

  4. 04 Art. 11–12

    Reaktion und Wiederherstellung

    Szenarien, Wiederanlaufziele, Backups und getestete Wiederherstellung

  5. 05 Art. 13–14

    Lernen und Kommunikation

    Ursachenanalysen, Verbesserungsmaßnahmen und Kommunikationspläne

  6. 06 Art. 15–16

    Harmonisierung und Anwendungsbereich

    Technische Standards und dokumentierte Prüfung des vereinfachten Rahmens

Vertiefungen und Arbeitshilfen

Die Vertiefungen unterstützen die Bearbeitung einzelner Arbeitsobjekte. Artikelhinweise dienen der Navigation und ersetzen keine Rechtsauslegung.

Hinweis

Die Inhalte sind eine Arbeitsstruktur zur Umsetzungsvorbereitung. Sie belegen weder Vollständigkeit noch Wirksamkeit oder regulatorische Konformität; maßgeblich bleiben die Originalquellen und die institutsspezifische rechtliche, fachliche und prüferische Bewertung.

Keine Rechtsberatung — verbindlich sind die aktuellen Fassungen der EU-Verordnungen und BaFin-Vorgaben.