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DORA-TPR-010 Threshold-Review

Konzentrationsrisiko-Schwellenwerte

Regelmässige Prüfung der Konzentrationsrisiken auf Dienstleister-, Branchen-, Regional- und Technologieebene. Schwellenwerte nach DORA Art. 29 Abs. 3 i.V.m. BaFin-Auslegung.

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Schwellenwert-Verletzungen

0

Keine Verletzungen

Dimensionen

0/4

Dienstleister, Branche, Region, Technologie

Prüfintervall

365d

Tage (empfohlen: 365)

Konfigurierte Schwellenwerte

Prozentuale Grenzwerte je Konzentrationsdimension

Dienstleisterebene

30%

Anteil kritischer Services je Dienstleister

Branchenebene

50%

Anteil kritischer Services je Branche

Regionalebene

50%

Anteil kritischer Services je Region

Technologieebene

50%

Anteil kritischer Services je Technologieplattform

Noch keine Konzentrationsrisikoanalyse durchgeführt

Führen Sie eine Analyse über die API durch (POST /api/v1/concentration-risk/analyze) oder legen Sie Drittdienstleister und IKT-Services an.

Quellen und Stand

Regulatorische Grundlagen für die Schwellenwert-Definition

DORA Art. 29 Abs. 3 — Konzentrationsrisiko

Finanzunternehmen müssen Konzentrationsrisiken auf Dienstleister-, Branchen-, Regional- und Technologieebene identifizieren, bewerten und steuern.

DORA-TPR-010 — Konzentrationsrisikoanalyse

Regelmässige Analyse (mind. jährlich) der Abhängigkeiten mit Massnahmenplänen für kritische Konzentrationen.

BaFin — Auslegungshinweise zu DORA-Konzentrationsrisiken

Empfohlene Schwellenwerte: Dienstleister-Ebene 30%, Branchen-/Regional-/Technologieebene 50%. Abweichungen sind institutsindividuell zu begründen.