Incident Reporting
Notification Requirements
DORA Art. 19 and BaFin reporting ordinance: when must an ICT incident be reported? Classification, thresholds and exceptions.
DORA Art. 19 — Meldepflicht für IKT-Vorfälle
Finanzunternehmen sind verpflichtet, erhebliche und schwerwiegende IKT-Vorfälle der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Die Meldepflicht ist gestaffelt:
- · Frühwarnung (Art. 19 Abs. 3): Innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis — erste Einschätzung, ob der Vorfall meldepflichtig ist
- · Zwischenmeldung (Art. 19 Abs. 4): Innerhalb von 72 Stunden — aktualisierte Bewertung, erste Maßnahmen
- · Abschlussbericht (Art. 19 Abs. 5): Innerhalb von 1 Monat — detaillierter Bericht mit Ursachenanalyse
Schwerwiegender Vorfall
- · Kritische Auswirkung auf IT-Sicherheit oder Betrieb
- · Erhebliche Beeinträchtigung von Kundeninteressen
- · Systemrelevanz oder Finanzmarktstabilität gefährdet
- · Datenverlust mit hohem Risiko für Betroffene
- · Meldung innerhalb 24h verpflichtend
Erheblicher Vorfall
- · Mittelbare Auswirkung auf IT-Sicherheit
- · Zeitweise Beeinträchtigung von Dienstleistungen
- · Personenbezogene Daten betroffen (DSGVO)
- · Erhöhter Koordinierungsaufwand erforderlich
- · Meldepflicht nach Einzelfallprüfung
BaFin-Anzeigeverordnung
Ergänzend zu DORA gelten die Anforderungen der BaFin-Anzeigeverordnung (§14):
- · Meldung an BaFin und Deutsche Bundesbank (gemeinsame Meldeadresse)
- · Elektronische Übermittlung über das Meldeportal der Bundesbank
- · Formularvorgaben: Angaben zum Institut, Vorfallbeschreibung, Schweregrad
- · Ausnahmen: Bagatellvorfälle ohne Kundenauswirkung