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Incident Reporting

Notification Requirements

DORA Art. 19 and BaFin reporting ordinance: when must an ICT incident be reported? Classification, thresholds and exceptions.

DORA Art. 19 — Meldepflicht für IKT-Vorfälle

Finanzunternehmen sind verpflichtet, erhebliche und schwerwiegende IKT-Vorfälle der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Die Meldepflicht ist gestaffelt:

  • · Frühwarnung (Art. 19 Abs. 3): Innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis — erste Einschätzung, ob der Vorfall meldepflichtig ist
  • · Zwischenmeldung (Art. 19 Abs. 4): Innerhalb von 72 Stunden — aktualisierte Bewertung, erste Maßnahmen
  • · Abschlussbericht (Art. 19 Abs. 5): Innerhalb von 1 Monat — detaillierter Bericht mit Ursachenanalyse

Schwerwiegender Vorfall

  • · Kritische Auswirkung auf IT-Sicherheit oder Betrieb
  • · Erhebliche Beeinträchtigung von Kundeninteressen
  • · Systemrelevanz oder Finanzmarktstabilität gefährdet
  • · Datenverlust mit hohem Risiko für Betroffene
  • · Meldung innerhalb 24h verpflichtend

Erheblicher Vorfall

  • · Mittelbare Auswirkung auf IT-Sicherheit
  • · Zeitweise Beeinträchtigung von Dienstleistungen
  • · Personenbezogene Daten betroffen (DSGVO)
  • · Erhöhter Koordinierungsaufwand erforderlich
  • · Meldepflicht nach Einzelfallprüfung

BaFin-Anzeigeverordnung

Ergänzend zu DORA gelten die Anforderungen der BaFin-Anzeigeverordnung (§14):

  • · Meldung an BaFin und Deutsche Bundesbank (gemeinsame Meldeadresse)
  • · Elektronische Übermittlung über das Meldeportal der Bundesbank
  • · Formularvorgaben: Angaben zum Institut, Vorfallbeschreibung, Schweregrad
  • · Ausnahmen: Bagatellvorfälle ohne Kundenauswirkung