Privacy Management
Verarbeitungsverzeichnis als Transparenzinstrument.
Vollständige Erfassung aller Verarbeitungstätigkeiten nach DSGVO Art. 30 mit allen erforderlichen Angaben.
Pflichten nach Art. 30 DSGVO
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
- Zwecke der Verarbeitung
- Kategorien betroffener Personen und personenbezogener Daten
- Kategorien von Empfängern
- Geplante Löschfristen
- Allgemeine Beschreibung der TOM nach Art. 32
Formale Anforderungen
- Schriftliche oder elektronische Form
- Der Aufsichtsbehörde auf Anfrage vorzulegen
- Regelmässige Aktualisierung (mindestens jährlich)
- Aufbewahrung für die Dauer der Verarbeitung + 3 Jahre
Auftragsverarbeitungsverträge (AVV)
- Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
- Art und Zweck der Verarbeitung
- Kategorien personenbezogener Daten und betroffener Personen
- Pflichten und Rechte des Verantwortlichen