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Privacy Management

Verarbeitungsverzeichnis als Transparenzinstrument.

Vollständige Erfassung aller Verarbeitungstätigkeiten nach DSGVO Art. 30 mit allen erforderlichen Angaben.

Pflichten nach Art. 30 DSGVO

  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
  • Zwecke der Verarbeitung
  • Kategorien betroffener Personen und personenbezogener Daten
  • Kategorien von Empfängern
  • Geplante Löschfristen
  • Allgemeine Beschreibung der TOM nach Art. 32

Formale Anforderungen

  • Schriftliche oder elektronische Form
  • Der Aufsichtsbehörde auf Anfrage vorzulegen
  • Regelmässige Aktualisierung (mindestens jährlich)
  • Aufbewahrung für die Dauer der Verarbeitung + 3 Jahre

Auftragsverarbeitungsverträge (AVV)

  • Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
  • Art und Zweck der Verarbeitung
  • Kategorien personenbezogener Daten und betroffener Personen
  • Pflichten und Rechte des Verantwortlichen